Kurzer Überblick auf Standards für die Gestaltung barrierefreier Websites

Aktuellen Webstandards entsprechende Programmierung (d.h. Trennung von Layout und Inhalten der Seite) ist die Grundvoraussetzung barrierfreier und zukunftsfähiger Websites. Dieses Kriterium wird nahezu von allen Content Management Systemen erfüllt. Eine weitere Voraussetzung liegt in der Programmierung von gütigen Code im Sinne der Webstandards. Gegen diese augenscheinlich banale Forderung verstösst heute die überwiegende (!) Mehrzahl der online verfügbaren Internetpräsenzen. Auch die meisten Content Management Systeme schneiden in dieser Rubrik sehr schlecht ab.
Diese Webstandards (für (X)HTML, CSS, XML etc.) werden vom World Wide Web Consortium (W3C) definiert. Die Web Accessibility Initiative (WAI), ein Arbeitsbereich des W3C, hat insgesamt 14 Richtlinien zur barrierefreien Programmierung herausgegeben. In diesen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) wird genau definiert, was bei barrierefreier Programmierung beachtet werden muss. Diese zum Teil sehr detaillierten Richtlinien reichen von der Verwendung relativer Schriftgrößen über Beschriftung von Bildern, korrekte Programmierung von Formularen bis zur Untertitelung von Audiodateien. Es gibt drei Prioritätsstufen (WAI A, AA, AAA ) - Muss-, Soll- und Kann-Bestimmungen, die erreicht werden können. Relativ breite und komfortable Zugänglichkeit ist erst ab Level AA gewährleistet.
Die deutsche BITV-Verordnung enstand auf der Basis der Web Content Accessibility Guidelines 1.0 des World Wide Web Consortiums (W3C). Sie ist unterteilt in Muss- und Kannbestimmungen. Gestaltet man den Internetauftritt streng orientiert an den Muss-Bestimmungen wird man bei den WCAG 1.0 des W3C die Konformität zum Level WAI-AA erreichen. Geht man darüber hinaus und erfüllt auch alle Kann- Bestimmung so erreicht man im Sinne der WCAG 1.0 die Konfirmität auf WAI-AAA Level.
Plone und Typo3 sind die besten Kandidaten für barrierefreies Webdesign
Plone ist momentan eines der wenigen Content Management Systeme, dass defaultmässig ohne weitere Zusatzprodukte behindertengerechte Webseiten im Sinne des WAI-AA - Level erzeugt. Eine auf Plone basierte Internetpräsenz kann ohne Probleme mit Hilfsmitteln wie z.B. der Braille-Zeile für Blinde angesehen werden. Plone erfüllt die Muss-Bestimmungen der BITV-Verordnung. Darüberhinaus erfüllt Plone auch alle Anforderungen der Section 508.
Auch Internetpräsenzen die mit Typo3 verwaltet werden, können ohne grösseren Aufwand so gestalttet werden, das sie den Anforderungen der WAI-AA oder der BITV - Verordnung entsprechen.

