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Verzicht auf Pop-up Fenster - Anforderungen an Formulare

Beim Laden der Seite sollen nicht zusätzliche Fenster geöffnet werden. Ziele von Links sollen nicht ohne entsprechende Ankündigung in neuen Browserfenstern geöffnet werden.

Die Öffnung neuer Fenster kann die Orientierung des Benutzers beeinträchtigen. Das gilt ganz besonders für blinde und sehbehinderte Benutzer. Sie bemerken möglicherweise nicht, dass ein neues Fenster geöffnet worden ist. Der Überblick kann verloren gehen, möglicherweise wird dann das falsche Fenster (mit der History der bislang besuchten Seiten) geschlossen.
Bei einigen neueren Browsern kann der Benutzer festlegen, dass Linkziele nicht in neuen Fenstern geöffnet werden sollen. Der Microsoft Explorer bietet diese Möglichkeit jedoch nicht. Daher ist dieser Prüfschritt nach wie vor erforderlich.

Beschriftung von Formularelementen für barrierefreie Websites

Die Beschriftung von Formularelementen soll vor (das heißt links neben oder über) dem zugehörigen Eingabefeld angeordnet werden. Nur die Beschriftung von Checkboxen und Radiobuttons kann (und sollte normalerweise) rechts neben dem zugehörigen Eingabefeld angeordnet werden.

Screenreader verbinden Beschriftungen nach festen Regeln mit den Eingabefeldern von Formularen. Die Einhaltung der Gestaltungsvorgaben für Formulare sorgt dafür, dass dabei nichts schief läuft.
Die Bedienung des Formulars wird durch die Einhaltung verbreiteter Regeln unterstützt und erleichtert. Der Benutzer ist mit der Anordnung der Formulare vertraut, er kennt sie bereits aus anderen Zusammenhängen.

Alternativen für Adobe PDF, Open Office und MS Office Dokumente

Es sollen der Aufgabe angemessene, öffentlich zugängliche und vollständig dokumentierte Technologien verwendet werden. Für PDFs und Office-Dateien bedeutet das in der Regel, dass eine HTML-Alternative zur Verfügung stehen muss. PDF-Dokumente mit Belegcharakter (Rechnungen, Verträge, Bahnfahrkarten) sollen darüber hinaus direkt zugänglich sein.

Im Web findet man neben HTML eine Vielzahl von weiteren Formaten für textorientierte Inhalte - besonders verbreitet sind PDFs und Dateien in proprietären Office-Formaten. Diese sind jedoch nicht für alle Benutzer zugänglich:

  • Sehbehinderte Benutzer können PDF-Dateien nicht so flexibel an ihre Bedürfnisse anpassen wie HTML-Seiten

  • Nur Tagged PDFs können weitgehend zugänglich gemacht werden. Um sie lesen zu können, braucht man allerdings eine neuere Version des Adobe Readers, die einige Benutzer von etwas älteren Screenreadern aufgrund von Kompatibilitätsproblemen nicht verwenden können.

  • Office-Dateien können nur von Benutzern gelesen werden, die die entsprechende Software installiert haben. Zudem sind die Microsoft Office-Formate nicht vollständig dokumentiert und öffentlich zugänglich, wie es die BITV fordert.

Verzicht auf veraltete HTML Elemente und Attribute bei barrierefeien Websites

Elemente und Attribute, die in HTML Version 4.01 als überholt (deprecated) definiert sind, sollen nicht verwendet werden. Überholt ist zum Beispiel das font-Element. Ebenfalls nicht verwendet werden sollen Elemente, die niemals einer Spezifikation angehörten.

Das Konzept von HTML verändert sich, es wird weiterentwickelt. Elemente werden als überholt definiert, weil sie zum veränderten Konzept nicht mehr passen.
HTML Version 4.01 zielt auf die strikte Trennung von Inhalt und Darstellung. Elemente und Attribute, die einer solchen Trennung entgegenstehen, wurden als überholt definiert. Eine Webseite, die auf (in Version 4.01) überholte Elemente und Attribute verzichtet, folgt zumindest formal dem Ziel der Trennung von Inhalt und Darstellung.

Bereitstellung einer reinen Textversion

Internetangebote sollen für alle zugänglich gestaltet sein. Spezielle Versionen für behinderte Besucher, zum Beispiel sogenannte Textversionen sind nicht erforderlich und nicht erwünscht.

Eine alternative Version für behinderte Besucher ist eine "Sonderlösung", die nicht der Definition von Gleichstellung im Sinne des Gleichstellungsgesetzes entspricht.
Verbreitet sind sogenannte Textversionen für Blinde. Für Senioren, die große Schrift brauchen und mit der Maus nicht mehr klar kommen ist sie zum Beispiel keine Lösung.